Bluttest werden zur Kassenleistung – auch ohne Indikation
Am 19. September beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) des Gesundheitswesens, dass vorgeburtliche Bluttests auf Trisomien wie das Down-Syndrom unter bestimmten Bedingungen kassenärztliche Leistung werden sollen. Dabei ist der Anlass für die Untersuchung sehr offen formuliert.
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