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Geschäftsordnung des Beirats für Menschen mit Behinderung der Landeshauptstadt Potsdam (Stand April 2018) Der Beirat für Menschen mit Behinderung der Landeshauptstadt Potsdam (BfMmB) hat auf Grund der §10 Abs. 6 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Potsdam folgende Geschäftsordnung beschlossen: § 1 Zweck und Aufgabe (1) Der BfMmB stellt eine besondere Vertretung der Interessen und gesellschaftlichen Belange der Gruppe der Menschen mit
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