Inklusives Wahlrecht durch Bundesverfassungsgericht bald Gesetz

Der Beirat für Menschen mit Behinderung der Landeshauptstadt Potsdam begrüßt den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Wahlrecht für Menschen mit Behinderung vom 21. Februar 2019.
Das ist ein Gewinn für alle Menschen und für unsere Teilhabe in der Demokratie!
Gestern wurde in der großen Koalition das Wahlrecht für alle Menschen mit Behinderung ausformuliert. Mit einer Wahlassistenz sollen Hilfestellung zum aktiven Wahlrecht gegeben werden.
Wie das aussehen soll, ist noch unklar.
Aber die Entscheidung der großen Koalition ist somit ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Teilhabe und zur gesellschaftlichen Mitgestaltung von Menschen mit Behinderung.
Bisher waren Menschen mit einer gesetzlichen Voll-Betreuung vom Wahlrecht ausgeschlossen.
Die Karlsruher Richter entschieden: Der Ausschluss vom Wahlrecht verstieße gegen den Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl und das Verbot der Benachteiligung wegen einer Behinderung.
Deutschlandweit konnten mehr als 85 000 Menschen mit Behinderung nicht wählen – eine Diskriminierung, die es so nicht geben darf!
Die Gesetzesänderung soll erst ab 1. Juli 2019 in Kraft treten.
Zur Europawahl am 26. Mai werden die geplanten Änderungen noch nicht gelten.
Bundesverfassungsgericht entscheidet für das Wahlrecht für betreute Menschen mit Behinderung
Besonders erfreulich ist, dass das Wahlrecht bereits schon zur Wahl am 26.Mai 2019 gilt!
Eine große und vor allem gute Entscheidung.
In Potsdam können nicht nur zur Kommunalwahl am 26. Mai, sondern auch zur Landtagswahl am 1. September Menschen mit einer geistigen Behinderung, die eine gerichtlich bestellte Betreuung haben, wählen.
Allerdings müssen die Menschen einen formlosen Antrag auf Wahl bei der Kommune stellen, damit sie in das Wählerverzeichnis aufgenommen werden können und damit sie dann auch wählen können.
Hier die Anschrift für den formlosen Antrag:
Landeshauptstadt Potsdam
Wahlbüro
Friedrich-Ebert-Strasse 79/81
14469 Potsdam